
Sie
denken, dass Sie sich bei Krankheit keine Sorgen um Ihre Finanzen machen
müssen?
Das gilt nur bei bis zu 6 Wochen Krankheit. Bis dahin erhalten Sie weiterhin
volles Gehalt durch Ihren Arbeitgeber.
Und danach? Sind Sie tatsächlich einmal länger krank, müssen Sie mit
finanziellen Einbußen bis zu 20% rechnen. Besser, Sie sorgen rechtzeitig
vor.
Ihre
Risiken bei längerer Krankheit
„Das
passiert mir doch nicht! Länger als 6 Wochen krank." So denken Sie vielleicht.
Schön, wenn es so ist, aber zu oft macht man sich leider keine Gedanken
darüber, wie schnell es einen auch für längere Zeit außer Gefecht setzen
kann.
Zum
Beispiel ein Beinbruch oder ein Bandscheibenvorfall kann Sie für Wochen
oder sogar Monate arbeitsunfähig machen. Und das kostet Sie dann nicht
nur Kraft und Nerven, sondern auch bares Geld.
Ein
Rechenbeispiel:
Mit diesem Minus müssen Sie rechnen, wenn Sie nicht selbst vorgesorgt
haben.
| Nettoeinkommen
(Beispiel) |
|
1.600,-
EUR |
| Krankengeld
ab der 7. Woche |
./. |
1.400,-EUR |
| Sozialversicherungsbeiträge
(13,85%) |
./. |
194,-EUR |
| Tatsächliches
Krankengeld |
= |
1.206,-
EUR |
| Ihre
Lücke |
= |
394,-
EUR |
Im Klartext bedeutet das für Sie jeden Monat 394,- EUR weniger bei gleich
bleibenden Kosten. Können Sie sich das leisten?
Günstig
Vorsorgen - ohne Gesundheitsprüfung*
Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein. Mit dem HanseMerkur Krankengeld sind
Sie auf der sicheren Seite - ohne Gesundheitsprüfung* -zu günstigen Beiträgen!
Unsere
Empfehlung
Sie
wählen Ihr persönliches Krankentagegeld anhand Ihres Nettoeinkommens aus:
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(bis 20 EUR Tagegeld pro Tag ohne Gesundheitsprüfung möglich)
Was
Sie wissen sollten.
WER KANN SICH VERSICHERN?
Arbeitnehmer in ungekündigtem Arbeitsverhältnis, die Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) sind und Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung
haben.
VERSICHERUNGSBEGINN
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten
Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages
(Zugang des Versicherungsscheines oder einer Annahmeerklärung) und nicht
vor Ablauf der Wartezeiten.
HÖCHSTEINTRITTSALTER
Das Höchsteintrittsalter beträgt 50 Jahre
WAS
WIRD GELEISTET?
Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt die HanseMerkur
Ihnen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld in der vereinbarten
Höhe.
WIE
KOMMEN SIE SCHNELL AN IHR GELD?
Sie müssen der HanseMerkur den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit spätestens
zum Ablauf der tariflich vorgesehenen Karenzzeit durch Vorlage eines ärztlichen
Attestes melden. Die Fortdauer muss der HanseMerkur in regelmäßigen Abständen
durch den behandelnden Arzt bestätigt werden.
WANN
ENDET DER VERTRAG?
Der Vertrag endet im Todesfall. Er endet auch, wenn Sie ins Ausland ziehen
und nichts anderes vereinbart wird. Das Versicherungsverhältnis endet
ferner bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder bei Bezug von Altersrente |