| Sie denken, dass Sie sich bei Krankheit keine Sorgen um Ihre Finanzen machen müssen? Das gilt nur bei bis zu 6 Wochen Krankheit. Bis dahin erhalten Sie weiterhin volles Gehalt durch Ihren Arbeitgeber. Und danach? Sind Sie tatsächlich einmal länger krank, müssen Sie mit finanziellen Einbußen bis zu 20% rechnen. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor. Ihre Risiken bei längerer Krankheit„Das passiert mir doch nicht! Länger als 6 Wochen krank." So denken Sie vielleicht. Schön, wenn es so ist, aber zu oft macht man sich leider keine Gedanken darüber, wie schnell es einen auch für längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Ein Rechenbeispiel:Mit diesem Minus müssen Sie rechnen, wenn Sie nicht selbst vorgesorgt haben. |
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| Nettoeinkommen (Beispiel) | 1.600,00 EUR | |
| Krankengeld ab der 7. Woche | ./. | 1.400,00 EUR |
| Sozialversicherungsbeiträge (13,85% | ./. | 194,00 EUR |
Tatsächliches Krankengeld |
= |
1.206,00 EUR |
Ihre Lücke |
= |
394,00 EU |
Im Klartext bedeutet das für Sie jeden Monat 394,- EUR weniger bei gleich bleibenden Kosten. Können Sie sich das leisten?
Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein. Mit dem HanseMerkur Krankengeld sind Sie auf der sicheren Seite - ohne Gesundheitsprüfung* -zu günstigen Beiträgen!
Sie wählen Ihr persönliches Krankentagegeld anhand Ihres Nettoeinkommens aus:

* (bis 20 EUR Tagegeld pro Tag ohne Gesundheitsprüfung möglich)
Arbeitnehmer in ungekündigtem Arbeitsverhältnis, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung haben.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsscheines oder einer Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten.
Das Höchsteintrittsalter beträgt 50 Jahre
Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt die HanseMerkur Ihnen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe.
Sie müssen der HanseMerkur den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit spätestens zum Ablauf der tariflich vorgesehenen Karenzzeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes melden. Die Fortdauer muss der HanseMerkur in regelmäßigen Abständen durch den behandelnden Arzt bestätigt werden.
Der Vertrag endet im Todesfall. Er endet auch, wenn Sie ins Ausland ziehen und nichts anderes vereinbart wird. Das Versicherungsverhältnis endet ferner bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder bei Bezug von Altersrente