Krankentagegeld

WICHTIGER ALS SIE DENKEN:
Krankentagegeld - bereits ab 2,50 Euro Beitrag pro Monat möglich.

Sie denken, dass Sie sich bei Krankheit keine Sorgen um Ihre Finanzen machen müssen? Das gilt nur bei bis zu 6 Wochen Krankheit. Bis dahin erhalten Sie weiterhin volles Gehalt durch Ihren Arbeitgeber.
Und danach? Sind Sie tatsächlich einmal länger krank, müssen Sie mit finanziellen Einbußen bis zu 20% rechnen. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.

Ihre Risiken bei längerer Krankheit

„Das passiert mir doch nicht! Länger als 6 Wochen krank." So denken Sie vielleicht. Schön, wenn es so ist, aber zu oft macht man sich leider keine Gedanken darüber, wie schnell es einen auch für längere Zeit außer Gefecht setzen kann.
Zum Beispiel ein Beinbruch oder ein Bandscheibenvorfall kann Sie für Wochen oder sogar Monate arbeitsunfähig machen. Und das kostet Sie dann nicht nur Kraft und Nerven, sondern auch bares Geld.

Ein Rechenbeispiel:

Mit diesem Minus müssen Sie rechnen, wenn Sie nicht selbst vorgesorgt haben.

Krankentagegeldversicherung
Nettoeinkommen (Beispiel) 1.600,00 EUR
Krankengeld ab der 7. Woche ./. 1.400,00 EUR
Sozialversicherungsbeiträge (13,85% ./. 194,00 EUR

Tatsächliches Krankengeld

=

1.206,00 EUR

Ihre Lücke

=

394,00 EU


Im Klartext bedeutet das für Sie jeden Monat 394,- EUR weniger bei gleich bleibenden Kosten. Können Sie sich das leisten?

Günstig Vorsorgen - ohne Gesundheitsprüfung*

Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein. Mit dem HanseMerkur Krankengeld sind Sie auf der sicheren Seite - ohne Gesundheitsprüfung* -zu günstigen Beiträgen!

Unsere Empfehlung

Sie wählen Ihr persönliches Krankentagegeld anhand Ihres Nettoeinkommens aus:

Krankentagegeldversicherung

* (bis 20 EUR Tagegeld pro Tag ohne Gesundheitsprüfung möglich)

Was Sie wissen sollten

 

WER KANN SICH VERSICHERN?

Arbeitnehmer in ungekündigtem Arbeitsverhältnis, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung haben.

VERSICHERUNGSBEGINN

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsscheines oder einer Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten.

HÖCHSTEINTRITTSALTER

Das Höchsteintrittsalter beträgt 50 Jahre

WAS WIRD GELEISTET?

Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt die HanseMerkur Ihnen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähig­keit ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe.

WIE KOMMEN SIE SCHNELL AN IHR GELD?

Sie müssen der HanseMerkur den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit spätestens zum Ablauf der tariflich vorgesehenen Karenzzeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes melden. Die Fortdauer muss der HanseMerkur in regelmäßigen Abständen durch den behandelnden Arzt bestätigt werden.

WANN ENDET DER VERTRAG?

Der Vertrag endet im Todesfall. Er endet auch, wenn Sie ins Ausland ziehen und nichts anderes vereinbart wird. Das Versicherungsverhältnis endet ferner bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder bei Bezug von Altersrente

zum Online-Anfrageformular

Start
Kontakt
Rückruf

Frank J. Müller

Geschäftsstellenleiter Frank Müller

Am Sentenhart 2
88709 Meersburg

Telefon:
07532-348074

Telefax:
07532-348075

E-Mail:
frank.mueller@hansemerkur.de

Stiftung Warentest Rister Care

2. Platz Krankenzusatzversicherung